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Zurückschneiden der Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Wege

Jedes Jahr werden die Grundeigentümer mit Publikation im Anzeiger aufgefordert, die Grünanlagen entlang der Strassen, Fuss- und Radwege sowie Trottoirs auf das gesetzliche Mass zurückzuschneiden. Gerade im Winter verursachen ungenügend zurückgeschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast Schäden an den Schneeräumungsfahrzeugen. Zudem beeinträchtigen diese die Verkehrssicherheit durch eingeschränkte Sichtweiten massiv. Ebenfalls wird durch mangelnden Rückschnitt die öffentliche Beleuchtung eingeschränkt = Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit:

Skizze der gesetzlich vorgeschriebenen Lichtraumprofile [pdf, 17 KB] (frei von Bäumen und Sträuchern).

Helfen Sie mit, die öffentliche Sicherheit auch mit dieser Massnahme nicht zu beeinträchtigen bzw. zu verbessern.