Betreuungsgutscheine
Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen?
Berechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kehrsatz.
Zielgruppe:
- Kinder bis zum Abschluss des Kindergartens
- Schulpflichtige Kinder nach Abschluss des Kindergartens, wenn die Betreuung durch eine Tagesfamilie erbracht wird
Voraussetzungen:
- Eine Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen
- Das massgebende Einkommen liegt unter CHF 160'000.00
- Die Eltern sind erwerbstätig, auf Stellensuche, in Ausbildung, aus gesundheitlichen Gründen nachweislich eingeschränkt oder die Kinder weisen eine soziale oder sprachliche Indikation auf
Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein?
Die Beantragung und Verwaltung der Betreuungsgutscheine für Kitas oder Tagesfamilien erfolgt über das System kiBon.
Anmeldung Tagesschule: bitte wenden Sie sich direkt ans Schulsekretariat per E-Mail oder Telefon.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login.
Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, sollten Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden (s. auch Schnittstelle Steuersystem weiter unten). Falls Sie noch kein BE-Login haben, können Sie direkt auf der Startseite von kiBon ein neues BE-Login erstellen.
Ihr Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn der Gemeindeverwaltung die unterschriebene Freigabequittung zugestellt wurde.
Der Betreuungsgutschein wird auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgestellt. Bei fehlenden Dokumenten besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Betreuungsgutscheine können von den Eltern nicht rückwirkend nachgefordert werden.
Ein Betreuungsgutschein wird befristet und maximal für die Dauer einer Tarifperiode (1. August bis 31. Juli) ausgestellt.
Schnittstelle Steuersystem
KiBon verfügt über eine Schnittstelle zum Steuersystem ab der Periode 2022/2023. Mit dieser Schnittstelle wird den Antragstellenden das Ausfüllen des Antrags erleichtert, da die Steuerdaten direkt aus dem Steuersystem bezogen werden können. Wichtig ist, dass Sie für kiBon und die Steuererklärung dasselbe BE-Login verwenden.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Beachten Sie bitte die Angaben im Portal kiBon. Das System zeigt Ihnen aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Die Gemeinde Kehrsatz verlangt in allen Fällen eine Kopie der detaillierten Steuererklärung des zur Berechnung massgebenden Jahres, sofern Sie der direkten Abfrage durch die Steuerschnittstelle nicht zustimmen.
Fristverlängerungen zum Einreichen der Steuererklärung bei der Steuerverwaltung berechtigen nicht automatisch zu einer Verschiebung, wenn ein Betreuungsgutschein beantragt wird. Wer eine Vergünstigung der Tarife beantragt, muss seine Steuererklärung rechtzeitig ausfüllen und mit dem Antrag einreichen.
Selbständig erwerbende Personen müssen zusätzlich die Formulare 9 der beiden vorhergehenden Jahre einreichen.
Ausnahmen:
- Bei Quellenbesteuerten reichen die Lohnausweise des Vorjahres
- Bezügerinnen / Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung des Sozialdienstes über Höhe und Dauer des Sozialhilfebezugs einreichen.
Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?
Betreuungsgutscheine können bei allen am Betreuungssystem teilnehmenden Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden.
Auf der Website des Familienportal Kanton Bern können Sie nach Kitas oder Tagesfamilien suchen (mit PLZ 3122). Das Angebot für Tagesfamilien finden Sie zurzeit lediglich in Köniz (mit PLZ 3122 suchen und Köniz auswählen).
Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen soll der Zugang zu Kitas und Tagesfamilien gewährleistet sein. Für den höheren Betreuungsaufwand können Kitas und Tagesfamilienorganisationen höhere Tarife verlangen. Familien werden hierzu im Gutscheinsystem mit einer Pauschale unterstützt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Förderung der sozialen oder sprachlichen Integration des Kindes
Werden die Voraussetzungen des familiären Umfelds für die Entwicklung des Kindes in einer oder mehreren Dimensionen als ungenügend oder kritisch eingestuft, soll eine Empfehlung für einen Kita-Besuch ausgesprochen werden.
Die Empfehlung erfolgt durch den Sozialdienst / den regionalen Partner / die Erziehungsberatung, wenn die Familie von den Diensten bereits unterstützt wird.
Zum Erhalt einer Bestätigung einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs muss das betreffende Kind mindestens 2 Jahre alt sein.
Die Formulare und Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen: