Abmeldung/Wegzug
Bei einem Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich bis spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung abmelden.
Sie können dies entweder per eUmzug, online oder persönlich an unserem Schalter vornehmen.
eUmzug
Online-Abmeldung
- Bei einer Online-Abmeldung wird bei Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern der Heimatschein (sofern noch vorhanden) direkt an Ihre Adresse geschickt oder auf Wunsch vernichtet. Sie können das entsprechende Feld ankreuzen.
- Bei ausländischen Personen wird die Abmeldebescheinigung ebenfalls nach Ihren Angaben verschickt.
Abmeldung am Schalter
- Für die Abmeldung am Schalter bringen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern einen amtlichen Ausweis mit.
- Ausländische Personen bringen den Ausländerausweis mit.
- Die Abmeldung hat persönlich zu erfolgen.
Wichtige Links
Preis: gratis