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Hundehaltung

Neue Hunde sind durch die Hundehalter*innen umgehend persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder mit Formular unten anzumelden. Dies gilt insbesondere auch für Neuzuzüger*innen. Falls Sie zum ersten Mal einen Hund besitzen, werden wir Sie auf der Datenbank Amicus als Hundehalter*in registrieren. Der Hund wird anschliessend vom Tierartzt auf der Datenbank Amicus registriert. Für die Hundeanmeldung bringen Sie bitte Ihren Heimtierausweis resp. die Registrierungsbestätigung von Amicus mit.

Gemäss Reglement für öffentliche Sicherheit sowie der Verordnung über die Hundehaltung und –taxe der Gemeinde Kehrsatz, ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen und am 1. August über 6 Monate alten Hund eine jährliche Taxe zu entrichten. Die Hundetaxe wird jeweils anfangs August mit dem von der Gemeindeversammlung festgelegten Betrag in Rechnung gestellt. Den Ansatz finden Sie in der Rubrik Zahlen/Fakten.

Haftpflichtversicherung

Das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung für die Risiken der Hundehaltung ist für Hundehalter*innen obligatorisch. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversciherung beträgt drei Millionen Franken

Mutationen

Mutationen wie Adressänderungen, Halterwechsel und Todesfall sind der Abteilung Finanzen zu melden. Sie können mittels Button "Zum Warenkorb hinzufügen" online gemeldet werden.