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Plakatständer

Die Reklamebewilligungspflicht für Aussen- und Strassenreklamen richtet sich nach den Vorschriften des Bundes und Kantons. Weitere Auskünfte, insbesondere ob eine Reklame zudem baubewilligungspflichtig ist, erteilt Ihnen die Abteilung Bauten.

Öffentliche Plakatanschlagstellen

Nicht kommerzielle Plakate dürfen nur an offiziellen Stellen aufgehängt werden oder im Innern von Verkaufsgeschäften, sofern die Geschäftsbesitzer zustimmen.

Standorte

  • Schaukasten beim Blumenhof. Aktuelle Informationen, Abstimmungs-/Wahlresultate der Gemeinde, Schiesstage, Vereine.  Anmeldung bei der Abteilung Zentrale Dienste
  • Ökumenisches Zentrum. Kirchliche Anlässe. Anmeldung im Sekretariat des Zentrums.

Kommerzielle Plakatanschlagstellen

Die Plakatanschlagestellen werden von den Plakatgesellschaften bewirtschaftet.

Mobile Plakatständer

Die mobilen Plakatständer sind für gemeindeeigene Zwecke (Verkehrssicherheitskampagnen bfu / Polizei, Abstimmungskampagnen) sowie für kulturelle Anlässe der Kehrsatzer Vereine und Institutionen vorgesehen. Weiter stehen sie den Ortsparteien für Wahlkampagnen zur Verfügung. Stehen genügend Plakatständer zur Verfügung, können Private sowie auswärtige Vereine und Institutionen diese gegen eine Gebühr (Höhe je nach Aufwand) mieten. Reservationen für mobile Plakatständer können mit dem Formular unten oder bei der Abteilung Bauten getätigt werden. Die Aufstellorte sind zu vereinbaren. Das Aufkleben und Entfernen der Plakate erfolgt durch den Mieter, das Aufstellen und Einziehen der Ständer hingegen durch die Abteilung Bauten bzw. durch den Werkhof.

Weitere Informationen

Preis: gratis

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