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Fundbüro

Gegenstand verloren oder gefunden?

Oft werden in unserer Gemeinde Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden und ordnungsgemäss abgegeben wird.

Finder

Haben Sie etwas gefunden? Wir bitten Sie, Gegenstände, welche Sie innerhalb der Gemeinde Kehrsatz gefunden haben, bei der Gemeindeverwaltung am Schalter abzugeben.

Verlierer

Haben Sie etwas verloren? Erkundigen Sie sich bei der Abteilung Zentrale Dienste oder via Online-Formular (Button "Zum Warenkorb hinzufügen") nach dem verlorenen Gegenstand. Im Fundbüro abgegebene Gegenstände werden dem Verlierer gegen eine Gebühr von CHF 5.00 ausgehändigt.

Rechtliches

Die Bezahlung eines Finderlohns ist freiwillig. Üblich ist aber ein Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache. Wird ein Fundgegenstand vom Eigentümer nicht abgeholt, wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr dem Finder die Fundsache ausgehändigt. Die Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von fünf Jahren geht auf den Finder über. Diese Bestimmungen gelten nicht für abgegebene Schlüssel.

Weitere Informationen