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Datensperre

Sie können verlangen, dass Ihre Personendaten aus der Einwohnerkontrolle an Privatpersonen und Firmen nicht bekannt gegeben werden dürfen. Listenauskünfte für kommerzielle Zwecke werden grundsätzlich nicht erteilt. Das Formular können Sie am Schalter bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder online ausfüllen (Klick auf Button "Zum Warenkorb hinzufügen").

Die Einwohnerkontrolle nimmt die Datensperre im System auf und verzichtet auf den Versand einer Erledigungsbestätigung.