Navigieren in der Gemeinde Kehrsatz

Wochenaufenthalt

Als Wochenaufenthalter*in gilt, wer sich in der Aufenthaltsgemeinde regelmässig während mehreren Wochentagen aufhält und an diesen auch dort übernachtet. Der Lebensmittelpunkt bleibt jedoch in der Niederlassungsgemeinde Kehrsatz. In der Aufenthaltsgemeinde ist man in der Regel weder steuerpflichtig noch stimmberechtigt.

Um sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter*in anzumelden, benötigen Sie einen Heimatausweis. Dieser wird in der neuen Aufenthaltsgemeinde hinterlegt und Sie erhalten einen Aufenthaltsschein.

Möchten Sie sich in Kehrsatz als Wochenaufenthalter*in anmelden, benötigen Sie einen durch Ihre Wohnsitzgemeinde ausgestellten Heimatausweis. Weitere Informationen zur Anmeldung in Kehrsatz finden Sie in der Dienstleistung Anmeldung/Zuzug.