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Einbürgerung: ordentliche

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Schweiz: 10 Jahre (ab Einreisedatum)
    Zwischen dem 8. und 18. Altersjahr werden die Jahre doppelt gezählt, es muss aber ein tatsächlicher Aufenthalt von 6 Jahren bestehen.
    Aufenthalte mit einer Aufenthaltsbewilligung N und L werden nicht angerechnet. Aufenthalte mit einer Aufenthaltsbewilligung F werden zur Hälfte angerechnet.
  • Wohnsitz in der Gemeinde Kehrsatz: mind. 2 Jahre (ab Zuzugsdatum)
  • Im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C.
  • Falls aktuell oder in den letzten 10 Jahren Sozialhilfe bezogen wurde, muss diese vollumfänglich zurückbezahlt sein.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann das Verfahren nicht gestartet werden!
Bei Ehepaaren müssen beide Personen die Voraussetzungen erfüllen.

Vorgehen

Vor Beginn des Einbürgerungsverfahrens melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Kehrsatz, damit wir Sie über den Ablauf informieren können.

Kosten

Die Kosten für die Einbürgerung setzen sich aus Gemeinde-, Kantons- und Bundesgebühren zusammen.

Weitere Informationen

Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern