Navigieren in der Gemeinde Kehrsatz

Erwachsenenschutz

Massnahmen des Erwachsenenschutzes werden auf eigenes Begehren oder mit Meldung von Amtspersonen (Verwaltungspersonen, Ärzten, Psychiater, etc.) oder Angehörigen bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beantragt. Eine Erwachsenenschutzmassnahme wird erst nach intensiven Abklärungen und Anhörungen der betroffenen Personen verfügt.