Verlust, Zerstörung, Diebstahl eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei angezeigt werden.
Als Verlust eines Ausweises gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung.