Todesfall
Bei einem Todesfall sind durch die Hinterbliebenen folgende Massnahmen zu treffen:
1. Amtliche Vorkehrungen
- Arzt benachrichtigen (Todesbescheinigung)
- Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste benachrichtigen
- Zivilstandsamt des Todesortes innerhalb von zwei Tagen aufsuchen mit Todesbescheinigung und allfälligen amtlichen Dokumenten des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsschein)
- Versicherungen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, etc.
2. Private Vorkehrungen
- Bestattungsart (Erdbestattung, Kremation)
- Kontaktaufnahme mit der Begräbniskoordinationsstelle
- kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst
- Inhalt Todesanzeige/Leidzirkulare
- Publikation in Anzeiger/Tageszeitung
- evtl. spezieller Blumen-/Grab-/Kirchenschmuck
- Verpflegung nach Abdankung/Trauergottesdienst
- Inhalt Danksagungskarten/Danksagung in Zeitung
- Verdankung Kondolationen und Spenden
3. Erleichterungen
Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können auch bei einem Bestattungsinstitut (z.B. in Belp oder Wabern) in Auftrag gegeben werden.