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Todesfall

Bei einem Todesfall sind durch die Hinterbliebenen folgende Massnahmen zu treffen:

1. Amtliche Vorkehrungen

  • Arzt benachrichtigen (Todesbescheinigung)
  • Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste benachrichtigen
  • Zivilstandsamt des Todesortes innerhalb von zwei Tagen aufsuchen mit Todesbescheinigung und allfälligen amtlichen Dokumenten des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsschein)
  • Versicherungen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, etc.

2. Private Vorkehrungen

  • Bestattungsart (Erdbestattung, Kremation)
  • Kontaktaufnahme mit der Begräbniskoordinationsstelle
  • kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst
  • Inhalt Todesanzeige/Leidzirkulare
  • Publikation in Anzeiger/Tageszeitung
  • evtl. spezieller Blumen-/Grab-/Kirchenschmuck
  • Verpflegung nach Abdankung/Trauergottesdienst
  • Inhalt Danksagungskarten/Danksagung in Zeitung
  • Verdankung Kondolationen und Spenden

3. Erleichterungen

Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können auch bei einem Bestattungsinstitut (z.B. in Belp oder Wabern) in Auftrag gegeben werden.

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