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Lernfahrausweis

Bei einer erstmaligen Einreichung eines Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung mit allen erforderlichen Unterlagen (auf dem Gesuchsformular ersichtlich) notwendig. Nach der Bestätigung der Identität wird das Gesuchsformular durch die prüfende Stelle nicht mehr ausgehändigt, sondern direkt an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern verschickt. Die Gemeinde erhebt dafür keine Gebühr.

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