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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich bei Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Süd (KESB), Tägermattstrasse 1, 3110 Münsingen, bestellt werden.