Gastgewerbe
Gastgewerbliche Einzelbewilligungen (Festwirtschaften)
Das Gesuchsformular ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Betriebsbewilligung
Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme des Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Jugendschutzkonzept
Das bernische Gastgewerbegesetz enthält Vorschriften für die Abgabe alkoholischer Getränke. Insbesondere bei Festwirtschaften gestützt auf eine Einzelbewilligung ist die Einhaltung der Vorschriften nicht selbstverständlich. Mit einem Jugendschutzkonzept beispielsweise soll aufgezeigt werden, wie die Alkoholabgabebestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken durchgesetzt werden sollen.
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