Einbürgerung: erleichterte
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Die Gesuchsformulare können beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Die Gesuchsformulare können beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden.