Navigieren in der Gemeinde Kehrsatz

Besuchsaufenthalt aus einem visumspflichtigen Land

Die Person, welche zum Besuchsaufenthalt in die Schweiz einreisen möchte, muss vorerst bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland ein persönliches Einreisegesuch einreichen. Dieses Gesuch wird geprüft und an das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (Migrationsdienst) weitergeleitet. Der Migrationsdienst prüft das Gesuch und schreibt allenfalls den Gesuchsteller in der Schweiz an, weitere Unterlagen/Angaben bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen/Angaben dem Migrationsdienst weiter, sobald diese vom Gesuchsteller in der Schweiz abgegeben werden.

Der Entscheid des Migrationsdienstes wird der zuständigen Botschaft/Konsulat im Ausland mitgeteilt. Das Visum kann anschliessend von der Person, welche in die Schweiz einreisen möchte, dort abgeholt werden.

Weitere Informationen

Staatssekretariat für Migration SEM