Beglaubigung / Bestätigung von Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigung Unterschriften
Im Kanton Bern dürfen Beglaubigungen von Unterschriften nur durch Notare vorgenommen werden.
Notariatsverordnung Kanton Bern
Bestätigungen
Bestätigungen von Unterschriften / Kopien werden am Schalter der Gemeindeverwaltung kostenlos ausgestellt.
Folgende Punkte sind zu beachten
- Damit eine Unterschrift bestätigt werden kann, müssen alle betroffenen Personen persönlich am Schalter vorsprechen.
- Um ein Dokument zu bestätigen, muss das Originaldokument mitgebracht werden.
- Die Gemeindeverwaltung wird eine Kopie davon erstellen und diese bestätigen.