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Beglaubigung / Bestätigung von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigung Unterschriften

Im Kanton Bern dürfen Beglaubigungen von Unterschriften nur durch Notare vorgenommen werden. 

Notariatsverordnung Kanton Bern

Bestätigungen

Bestätigungen von Unterschriften / Kopien werden am Schalter der Gemeindeverwaltung kostenlos ausgestellt.

Folgende Punkte sind zu beachten

  • Damit eine Unterschrift bestätigt werden kann, müssen alle betroffenen Personen persönlich am Schalter vorsprechen.
  • Um ein Dokument zu bestätigen, muss das Originaldokument mitgebracht werden.
  • Die Gemeindeverwaltung wird eine Kopie davon erstellen und diese bestätigen.