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Kauf einer Liegenschaft

Die der Gemeinde gemeldeten zum Verkauf stehenden Liegenschaften und Baulandparzellen sind in einer Liste zusammengefasst. Diese kann bei der Abteilung Bauten bezogen werden.

Der Kauf- / Handänderungsvertrag muss von einem Notar des Kantons Bern erstellt und beurkundet werden. Die Urkundsperson ist anschliessend für den Eintrag im Grundbuch verantwortlich. Verbindliche Auskünfte über Liegenschaften erteilt das Grundbuchamt Bern-Mittelland.