Weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt:
Weiterhin Feuerverbote in sieben Verwaltungskreisen.
Die gestrige Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sowie weitere wertvolle Informationen und Hinweise zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern finden Sie hier: Waldbrand.
Sofern Fragestellungen auftauchen, wo die vorhandenen Informationen keine absolut abschliessende Antwort geben, bitten wir Sie, Ihre Entscheide zu Gunsten der Sicherheit zu fällen.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf weiteres.