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Waldbrandgefahr

Ab sofort gilt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m) ist bis auf Widerruf untersagt. 

Informationen zur aktuellen Situation finden Sie hier.

Flyer