Sperrgutentsorgung
Sperrgut
- Nur brennbares Material
- Kleinsperrgut: bis 20 kg, Länge bis 1.00 m und Durchmesser bis 0.50 m
- Grobsperrgut: bis 50 kg, Länge bis 2.00 m und Durchmesser bis 1.00 m
- Bereitstellung mit entsprechender Sperrgutmarke
Verkaufsstellen für Sperrgutmarken:
- Gemeindeverwaltung, Zimmerwaldstrasse 6
Die Abfuhr erfolgt jeweils am Freitag (Ausnahme: Feiertage) ab 07.00 Uhr gemeinsam mit dem Hauskehricht