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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung und die Urnengemeinde sind die gesetzgebenden Gewalten der Gemeinde (Legislative). Sie werden durch alle stimmberechtigen Bürger*innen mit Wohnsitz (seit mindestens 3 Monaten) in der Gemeinde Kehrsatz gebildet. Vorgeschrieben ist jährlich mindestens eine Gemeindeversammlung. Die Stimmberechtigten (Legislative) beraten und entscheiden im Dezember über das Budget und die Anlage der Gemeindesteuern und bei Bedarf über folgende Geschäfte:

  • Reglemente
  • einmalige Ausgaben über CHF 200'000.00
  • wiederkehrende Ausgaben über CHF 40'000.00

Auf Datum und Versammlungsort sowie Traktanden wird jeweils in der Botschaft hingewiesen, welche an alle Haushaltungen verteilt wird. Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird zudem jeweils im Anzeiger Region Bern publiziert. Die Beschlüsse werden hier veröffentlicht.

Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidium. Ablauf und Verfahren sind im Organisationsreglement geregelt.

Botschaften Gemeindeversammlungen