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Abstimmungen/Wahlen

Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ der Gemeinde und nehmen ihre Rechte an der Urne oder der Gemeindeversammlung wahr.

Urne

An der Urne werden die Mitglieder des Gemeinderates und die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident gewählt.

Ebenso wird über wichtige Sachgeschäfte wie Initiativen oder die Bewilligung von einmaligen Ausgaben über CHF 1,2 Mio. bzw. von wiederkehrenden nicht gebundenen Ausgaben über CHF 120'000.00 an der Urne entschieden.

Abstimmungslokal

Das Abstimmungslokal befindet sich im Blumenhof, am Sitz der Gemeindeverwaltung. Die Öffnungszeiten des Abstimmungslokals sind auf dem Stimmcouvert aufgedruckt.

Abstimmungsmaterial

Die Abteilung Zentrale Dienste bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und ist für den Versand der Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten verantwortlich.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken, in den Gemeindebriefkasten werfen oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 3 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag (A-Post) zu erfolgen.
  • Falls Sie Ihr Kuvert per Post schicken, vergessen Sie nicht, dieses genügend zu frankieren.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

Ausmittlung der Ergebnisse

Am Abstimmungssonntag zählt der Abstimmungs- bzw. Wahlausschuss die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Dem für jede Abstimmung/Wahl neu gebildeten Ausschuss gehören Stimmberechtigte mit Wohnsitz in Kehrsatz an (Bürgerpflicht). Die betroffenen Stimmberechtigten werden jeweils anfangs Jahr über den Einsatz orientiert.

Mobile Plakatständer

Für Ortsparteien, die sich an Wahlen beteiligen, stehen mobile Plakatständer zur Verfügung.

Reglement über die Urnenwahlen und Abstimmungen [pdf, 110 KB]